DEFRITRMEN

Die Stiftung TORUS erfüllt ihren Auftrag vornehmlich in zwei Bereichen:

TORUS – RECHT
Finanzielle Unterstützung von Institutionen oder Organisationen, welche es zum Ziel haben, ungeklärte rechtliche Grundsatzfragen in den Bereichen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts rund um Corona zu klären, um die bestehende rechtliche und faktische Benachteiligung des Pflegepersonals durch aktive Mithilfe bei geeigneten Gerichtsverfahren zu beseitigen.

TORUS – ANERKENNUNG
«Corona-Pflegekollektive» eines jeweils ausgesuchten Spitals werden mit einmaligen Geldbeträgen beschenkt. Damit wird bezweckt, den im Zeitpunkt der Ausschüttung im jeweiligen Pflegekollektiv tätigen Pflegepersonen eine besondere Form der Anerkennung ihrer grossen Dienste für die Gemeinschaft auszudrücken.

Der Stiftungsrat sucht zu diesem Zweck jeweils entsprechend den Statuten und Direktiven ein bestimmtes Spital und dort wiederum ein Pflegekollektiv aus. Die Ausschüttung erfolgt jeweils zu Handen des mit der Betreuung von Coronapatienten betrauten Pflegekollektivs.

Bewerbungen für den monatlichen Torus-Anerkennungs-Preis können von der Leiterin oder vom Leiter des bewerbenden Pflegekollektivs eingereicht werden, aber auch von jedem Mitglied des entsprechenden Kollektivs. Bitte verwenden Sie dazu dieses Formular. Sie können es herunterladen, elektronisch ausfüllen und es uns danach auf preisbewerbung@stiftung-torus.org einreichen.

» Formular Bewerbung Torus-Annerkennungspreis